AGB

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Geltungsbereich
kann als Reisevermittler (Abschnitt A) und/oder als Reiseveranstalter (Abschnitt B) auftreten.
Best Tours gilt als Reisevermittler, wenn durch Best Tours Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen
(z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschal-reisen (iSd § 2 Abs. 2 PRG) sowie über verbundene
Reiseleistungen (iSd § 2 Abs. 5 PRG) zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits
und dem Reisenden andererseits vermittelt werden.
Best Tours gilt als Reiseveranstalter, wenn durch Best Tours entweder direkt oder über einen anderen
Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs. 2 PRG)
zusammenstellt und vertraglich zusagt oder angeboten werden (vgl. § 2 Abs. 7 PRG).
Die nachstehenden Bedingungen stellen die Grundlage für Verträge zwischen dem Reisevermittler
(Abschnitt A) oder dem Reiseveranstalter (Abschnitt B) mit seinen Kunden/Reisenden (iSd § 2 Abs. 6
PRG) dar..
Best Tours Als Reisevermittler
Buchung/Vertragsabschluss
1. Zur wirksamen Vereinbarung der All-gemeinen Geschäftsbedingungen sind diese dem
Reisenden von Best Tours vor Vertrags-abschluss zur Kenntnis zu bringen oder ist dem
Reisenden von Best Tours vor Vertrags-abschluss die Möglichkeit zu gewähren, in die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein-zusehen. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen
können auf unsere Webseite abgerufen werden.
2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter,
den vermittelten Trans-Port Unternehmern (z.B. Bahn, Bus, Flug-zeug, Schiff etc.) und anderen
vermittelten Leistungsträgern gelten die diesem Vertragsverhältnis jeweils zugrunde gelegten
und wirksam vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters, Transportunternehmers oder anderen Leistungsträgers.
3. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche
Buchungen werden von Best Tours umgehend schriftlich bestätigt.
4. Best Tours verwendet Buchungsscheine, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung
des Reisenden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseaus-schreibung
(Katalog, Prospekt etc.) auf-weisen.
5. Der Reisende, der für sich oder Dritte durch Best Tours eine Buchung vornehmen lässt, gilt als
Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG die Verpflichtungen aus dem
Geschäftsbesorgungs-Vertrag gegenüber Best Tours (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.)
6. Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Leistungen im
Katalog und auf der Homepage von Best Tours, den Reiseveranstaltern und sonstigen
Leistungsträgern dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote entsprechend des §
4 PRG dar.
7. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit
eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreise-vertrag
enthaltene Leistung von der jeweiligen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch
genommen werden kann.
8. Der Abschluss des Pauschalreise-vertrages zwischen dem Reiseveranstalter bzw. dem
Leistungsträger und dem Reisen-den erfolgt durch das Vorliegen überein-stimmender
Willenserklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin),
wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder (fern)mündlich angenommen wird.
Dem Reisenden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des
Vertrages/die Buchungsbestätigung gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.
9. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens des
Reiseveranstalters oder Leistungsträgers im Sinne von § 6 Abs. 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.
Aufklärungspflicht des Reisenden
1. Der Reisende hat Best Tours alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten
personenbezogenen (z.B. Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und
sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten,
Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Pflichten des Reisenden
1. Sämtliche von Best Tours übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreise-Vertrag,
Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers etc.) sind vom Reisenden auf die sachliche
Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben/Daten des Reisenden und auf allfällige
Abweichungen (insbesondere Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum etc.) sowie
Unvollständigkeiten zu über-prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten/Abweichungen/
Unvollständigkeiten sind Best Tours vom Reisenden umgehend auf schriftlichem Wege
mitzuteilen.
2. Einschränkungen und Änderungen gemäß Punkt 2.2, welche sich nach Vertragsabschluss und
vor Antritt der Pauschalreise ergeben, hat der Reisende gegenüber Best Tours umgehend
schriftlich bekannt zu geben.
3. Der Reisende ist zur vollständigen und fristgerechten Bezahlung, der gemäß den
Zahlungsbestimmungen im Pauschalreise-Vertrag vereinbarten Entgelte verpflichtet. Der
Reisende ist im Falle einer nicht erfolgten Zahlung und dadurch bei Best Tours eingetretener
Schäden (Vorauszahlungen von Best Tours) gegenüber Best Tours zur Schadloshaltung
verpflichtet.
4.
Preis- und Leistungsänderungen vor Reisebeginn
1. Best Tours hat dem Reisenden Preisänderungen durch den Reiseveranstalter gemäß § 8 PRG
und/oder einseitige, unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreise-vertrages durch
den Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs. 1 PRG an der von dem Reisenden zuletzt
bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem
dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.
2. Aufklärungspflicht des Reisenden
1. Der Abschluss einer Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungs-schutz, Personenschutz etc.) zur Gewährleistung ausreichender Deckung der Kosten im Falle von sich verwirklichenden Risiken
im Zeitraum ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise
wird seitens Best Tours empfohlen.
2. Die jeweiligen Kosten von Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich
abweichend vereinbart, im Reisepreis nicht inbegriffen. Im Rahmen der seitens
Best Tours erbrachten Vermittlungsleistungen werden auch Reiseversicherungen
angeboten. Der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Reisenden und
dem angeführten Reiseversicherer abgeschlossen. Ansprüche aus dem jeweiligen
Versicherungsvertrag können nicht gegen-über Best Tours sondern ausschließlich
unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Haftung
Best Tours haftet weder für die Erbringung der vermittelten Leistung, noch für die Erbringung
einer Leistung, welche der Reisende vor Ort gebucht hat, oder für die Erbringung einer
Leistung, welche Best Tours nicht vermittelt hat.
Best Tours haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang
mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im
Sinne des § 2 Abs. 12 PRG zurückzuführen sind.
1. Entgelt für die Reisevermittlung
Best Tours steht für die selbst erbrachte Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu.
Zustellung von Erklärungen, Datenschutz
1. Die gegenüber Best Tours zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse) des
Reisenden gilt als dessen Zustell-/ Kontakt-adresse. Etwaige Änderungen sind vom
Reisenden umgehend mitzuteilen.
2. Erklärungen, welche der Reisende per E-Mail an Best Tours versendet, gelten als
zugegangen, sobald diese von Best Tours tatsächlich abgerufen werden können. Erfolgt
der Versand außerhalb der Geschäftszeiten, gilt die E-Mail des Reisenden mit Beginn
des nächsten Arbeitstages als an Best Tours zugegangen.
3. Die vom Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von
Best Tours elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Best Tours hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Die Datenschutzerklärung von
Datenschutz auf abrufbar ist Best Tours
Best Tours als REISEVERANSTALTER:
Buchung/Vertragsabschluss
Zur wirksamen Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wodurch diese zum Inhalt
des Pauschalreisevertrags werden, sind diese dem Reisenden von Best Tours vor Vertragsabschluss
zur Kenntnis zu bringen oder ist dem Reisenden von Best Tours vor Vertragsabschluss die
Möglichkeit zu gewähren, in die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen einzusehen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können auf unsere Website abgerufen werden.
Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche
Buchungen werden von Best Tours umgehend schriftlich bestätigt.
Sofern der Reisende eine Buchung für dritte Personen (Mitreisende) vornimmt, bestätigt er damit,
dass er von diesen zur Einholung eines Angebotes, zur Vereinbarung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie zum Abschluss eines Pauschalreise-vertrages in ihrem Namen
bevollmächtigt wurde. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt als
Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG die Verpflichtungen aus dem
Vertrag mit Best Tours (z.B. Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag etc.).
Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Leistungen im Katalog
und auf der Homepage von Best Tours dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote
entsprechend des § 4 PRG dar.
1. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit
eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreise-vertrag
enthaltene Leistung von der jeweiligen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch
genommen werden kann.
2. Der Abschluss des Vertrages zwischen Best Tours und dem Reisenden erfolgt durch das
Vorliegen übereinstimmender Willenserklärungen über die wesentlichen Vertrags-Bestandteile
(Preis, Leistung und Termin), wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder
(fern)mündlich angenommen wird. Dem Reisenden wird bei oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss eine Aus-fertigung des Pauschalreisevertrages/die Buchungsbestätigung
gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.
3. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens Best Tours im Sinne
von § 6 Abs. 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.
4. Der Reisende ist im Rahmen der Vorgaben gemäß § 7 PRG dazu berechtigt, den
Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person, welche die Vertragsbedingungen erfüllt, zu
übertragen. Best Tours weist darauf hin, dass Änderungen des Namens des Reisenden von
manchen Luftfahrtunter-nehmen, anderen Beförderern oder Dienst leisten als Stornierungen
gehandhabt werden, wodurch entsprechende Mehr-kosten für den Reisenden entstehen
können, welche von diesem selbst zu tragen sind.
• Aufklärungspflicht des Reisenden
5. Der Reisende hat Best Tours alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten
personenbezogenen (z.B. Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und
sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten,
Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
6. Der Reisende hat Best Tours über alle in seiner Person oder in der Person von Mitreisenden
gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, fehlende Reiseerfahrung
etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitren-senden (insbesondere
vorliegende eingeschränkte Mobilität, schlechter Gesundheits-Zustand und sonstige
Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- und/oder
Durchführung einer Pauschalreise mit den jeweils zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz
sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen.
Preis- und Leistungsänderungen vor und nach Reisebeginn
1. Best Tours behält sich gemäß § 8 Abs. 1 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach
Abschluss des Pauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
Pauschalreise Preisänderungen gemäß § 8 Abs. 2 PRG vorzunehmen. Dabei hat
Best Tours dem Reisenden die Preiserhöhung an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen
Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften
Datenträger unter Angabe der Gründe mit einer Berechnung bekannt zu geben. Für den
Fall, dass sich die in § 8 Abs. 2 PRG genannten Kosten zwischen dem Abschluss des
Vertrags und dem Beginn der Pauschalreise verringern, hat der Reisende Anspruch auf
eine Preissenkung gemäß § 8 Abs. 4 PRG.
2. Best Tours behält sich gemäß § 9 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach Abschluss des
Pauschalreisevertrages einseitig unerhebliche Änderungen von anderen Inhalten des
Pauschalreisevertrags, welche nicht den Preis betreffen, vorzunehmen. Dabei hat
Best Tours dem Reisenden die Änderung an der vom ihm zuletzt bekanntgegebenen
Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften
Datenträger bekannt zu geben.
7. Haftung und Gewährleistung
1. Es besteht keine Haftung von Best Tours für am Reiseziel bei anderen Leistungsträgern
gebuchte Leistungen.
2. Nimmt der Reisende während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten
Reiseleistungen eine Vertrags-widrigkeit wahr, so hat er entweder Best Tours direkt oder
den örtlichen Vertreter von Best Tours am Reiseziel von dieser Vertragswidrigkeit unter
Anführung ihrer konkreten Bezeichnung umgehend in Kenntnis zu setzen. Der
Reisende ist dazu verpflichtet, bei der Verbesserung oder Behebung der Vertragswidrigkeit durch Best Tours mitzuwirken.
3. Der Reisenden ist bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich zur Schadensminderung verpflichtet (§ 1304 ABGB).
4. Ein Recht des Reisenden zur eigenständigen Schaffung von Abhilfe besteht
ausschließlich für den Fall, dass Best Tours einem gemäß Punkt 7.2 gestellten
Abhilfeverlangen nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Reisenden nicht
nachkommt.
5. Unterlässt der Reisende die gemäß Punkt 7.2 gebotene Information von Best Tours über
eine wahrgenommene Vertrags-widrigkeit, kann dem Reisenden dies als Mitverschulden
angerechnet werden (§ 1304 ABGB).
6. Best Tours und seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Luftfahrtunternehmen, Hotelbetreiber etc.)
behalten sich ausdrücklich das Recht vor, die Beförderung und/oder die Unterbringung
eines Reisenden abzulehnen, der es vorab-säumt hat, Best Tours gemäß Punkt 2.2 ausreichend und rechtzeitig über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen
Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen.
7. Best Tours haftet nicht für eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden während der Pauschalreise (z.B. Naturkatastrophen, Erkrankungen des
Reisenden, behördliche Sperren etc.).
8. Kommt es zu einem Diebstahl von Wertgegenständen des Reisenden während der
Pauschalreise, so liegt hierin eine vom Reisenden grundsätzlich selbst zu tragende
Verwirklichung des allgemeinen Lebens-risikos.
9. Die Haftung von Best Tours für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden aufgrund
von unvorhersehbaren und/oder unvermeidbaren Umständen, mit denen Best Tours nicht
zu rechnen brauchte, sowie für entschuldbare Fehlleistungen bis hin zur Fahr-lässigkeit,
wird der Höhe nach auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
10.Gesetze und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals vor Ort,
sowie Gebote und Verbote (z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) sind vom Reisenden zu
befolgen. Bei Nichtbefolgung durch den Reisenden haftet Best Tours nicht für allenfalls
daraus resultierende Personen- und Sachschäden des Reisenden oder Personen- und
Sachschäden Dritter.
11.Der Reisende hat Best Tours über von anderen Leistungsträgern und Dritten erhaltene
Zahlungen und Leistungen, welche auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen Best Tours an zu-rechnen sind, vollständig und
wahrheits-gemäß in Kenntnis zu setzen.
8. Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungs-pauschale
1. Tritt der Reisende gemäß § 10 Abs. 2 PRG wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Reisenden an das Reiseziel
erheblich beeinträchtigen, vom Vertrag zurück, so hat er hierüber gegenüber Best Tours
eine schriftliche Erklärung abzugeben.
9. Rücktritt des Reisenden mit Entrichtung einer Entschädigungs-pauschale
2. Der Reisende darf jederzeit, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale
(Stornogebühr), vom Vertrag zurücktreten. Er ist dazu verpflichtet, gegenüber Best Tours
oder dem Reisevermittler eine schriftliche Erklärung über seinen Rücktritt abzugeben.
3. Pro Person gelten, mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung im
Reisevertrag, folgende Entschädigungs-pauschalen (Stornogebühren): Rücktritt: bis 30.
Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises; ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises; ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt; 50% des Reisepreises; ab 9. bis 4. Tag
vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 85% des
Reisepreises. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Buseintagesfahrten, Sonder-züge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere
Bedingungen.
4. Best Tours behält sich vor, in Abweichungen der vorgenannten Pauschalen der
Stornostaffel laut Punkt 9.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit
Best Tours nachweisen kann, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Best Tours verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Dies gilt insbesondere für die mit der Reisert „MIXX“ gekennzeichneten Reisen.
5. Bleibt der Reisende der Abreise fern, weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder
versäumt er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines
ihm widerfahrenen Zufalls (No-Show) und ist klargestellt, dass der Reisende die
verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, so hat er
eine Entschädigungspauschale in Höhe von 85% des Reisepreises zu leisten.